Firmenwagen zulassen: Halter ist die Firma, nicht der Geschäftsführer
Bei einer GmbH oder UG kann die Gesellschaft als Halterin eingetragen werden; die handelnde Person muss ihre Vertretungsberechtigung nachweisen. Ein Einzelunternehmen ist dagegen keine vom Inhaber getrennte juristische Person. Die Rechtsform entscheidet deshalb mit darüber, welche Halterdaten und Unternehmensnachweise für den Antrag benötigt werden.
Rechtsgrundlage dieses Beitrags: § 6 FZV – Antrag auf Zulassung · Quelle ansehen
Welche Nachweise braucht die Behörde?
Regelmäßig einen aktuellen Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung sowie den Nachweis der Vertretungsberechtigung. Handelt ein Mitarbeiter, braucht er zusätzlich eine Vollmacht des Unternehmens.
Bei Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag genügt in der Regel die Gewerbeanmeldung.
Was ist bei Leasing und Finanzierung zu beachten?
Bei Leasingfahrzeugen ist das Unternehmen meist Halter, die Leasinggesellschaft Eigentümerin. Zulassungsbescheinigung Teil II verbleibt dann häufig beim Leasinggeber; für die Zulassung wird sie trotzdem benötigt.
Klären Sie vor dem Antrag, wer Teil II bereitstellt und welcher Nachweis für die Vertretung Ihres Unternehmens erforderlich ist. Fehlende Freigaben von Leasinggeber oder finanzierender Bank können den Ablauf verzögern.
Gilt der Online-Weg auch für Firmen?
Auch juristische Personen können passende internetbasierte Zulassungsverfahren nutzen. Im öffentlichen Einzelauftrag kostet die Neuzulassung bei ZulassungOnline24 129,99 € und eine Umschreibung 79,99 € einschließlich amtlicher Gebühren. Für Geschäftskunden gelten die Konditionen ihres B2B-Zugangs; sie dürfen nicht mit den öffentlichen Endkundenpreisen gleichgesetzt werden.
Für Betriebe mit regelmäßigem Zulassungsaufkommen gibt es einen separaten Firmenzugang mit Mandantenverwaltung.
Häufige Fragen
Wer ist bei einem Firmenwagen Halter?
Bei einer GmbH oder UG ist die Gesellschaft die Halterin. Bei Einzelunternehmen ist zwischen Geschäftsbezeichnung und natürlicher Person als Inhaber zu unterscheiden. Die handelnde Person muss zur Antragstellung berechtigt sein.
Welche Unterlagen braucht die Zulassung auf eine Firma?
In der Regel ein aktueller Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung sowie der Nachweis der Vertretungsberechtigung. Handelt ein Mitarbeiter, zusätzlich eine Vollmacht.
Wer hat bei Leasing die Zulassungsbescheinigung Teil II?
Meist die Leasinggesellschaft als Eigentümerin. Für die Zulassung wird Teil II dennoch benötigt — klären Sie vorab, wer das Dokument bereitstellt.
Quellen
Die folgenden amtlichen Quellen erläutern den rechtlichen Rahmen. Bei Sonderfällen sind die Voraussetzungen mit der zuständigen Stelle zu klären.
- § 6 FZV – Antrag auf Zulassung, Bundesministerium der Justiz
- § 18 FZV – Zulässigkeit internetbasierter Zulassungsverfahren, Bundesministerium der Justiz
- § 27 FZV – Internetbasierte Erstzulassung, Bundesministerium der Justiz