Vier Schritte. Ein Nachmittag Behörde gespart.
Die Online-Zulassung bei ZulassungOnline24 läuft über die i-Kfz-Großkundenschnittstelle des Kraftfahrt-Bundesamts: Sie erteilen uns digital eine Vollmacht, wir reichen Ihren Antrag direkt bei der zuständigen Zulassungsbehörde ein. Eine eID-Ausweisfunktion brauchen Sie dafür nicht.
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ca. 10 Minuten
Vorgang starten und Daten eingeben
Wählen Sie Ihren Vorgang — Anmelden, Ummelden, Abmelden oder Wiederzulassung — und geben Sie Fahrzeug-, Halterdaten und eVB-Nummer ein. Das Formular fragt nur ab, was Ihre Behörde für genau diesen Vorgang verlangt.
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2 Minuten
Gesamtpreis bezahlen
Sie bestätigen die Rechtstexte und zahlen den im Antrag ausgewiesenen Gesamtpreis. Die amtlichen Vorgangsgebühren sind enthalten. Kennzeichenschilder, Prägung und Schilderversand sind auch bei der Neuzulassung optional und werden bei Auswahl zusätzlich berechnet. Jede ausgewählte Position sehen Sie vor der Bezahlung. Gesamtpreise nachrechnen.
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ca. 5 Minuten
Dokumente fotografieren und digital bevollmächtigen
Direkt nach der Zahlung kommen die Links per E-Mail: Zulassungsbescheinigung, Ausweis, ggf. HU-Nachweis mit dem Handy aufnehmen und die Zulassungsvollmacht digital unterschreiben. Unsere Dokumentenerkennung liest die Angaben aus und gleicht sie mit Ihren Eingaben ab — Unstimmigkeiten sehen Sie sofort als Ampel, nicht erst als Ablehnungsbescheid.
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meist am selben Werktag
Wir reichen ein — Sie verfolgen den Status
Bei dafür vorgesehenen automatisiert genehmigten Zulassungen ist nach § 31 FZV eine sofortige Inbetriebsetzung für längstens 14 Tage ab Abruf der Entscheidung möglich. Beachten Sie die vorgeschriebenen Kennzeichen und Ausdrucke sowie die Bedingungen des Bescheids. Eine Bestellung oder Einreichung allein erlaubt keine Fahrt.
Warum ist bei uns keine eID nötig?
Rechtsrahmen der internetbasierten Zulassung: Abschnitt 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (§§ 18 ff. FZV) · Quelle ansehen
Die Behördenportale (i-Kfz-Selfservice) verlangen den Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion, ein Kartenlesegerät oder die AusweisApp — daran scheitern viele Anträge. Als registrierter Großkunde der Zulassungsbehörden reichen wir Ihren Antrag mit Ihrer digitalen Vollmacht ein: Ein Foto Ihres Ausweises genügt. Die Software dafür hat das Kraftfahrt-Bundesamt offiziell abgenommen — wir sind offizieller i-Kfz-Softwarepartner.
Welche Unterlagen brauche ich für welchen Vorgang?
Die erforderlichen Unterlagen hängen vom Vorgang ab. Für eine Zulassung benötigen Sie insbesondere die passenden Fahrzeugdokumente, Identitätsnachweis und gegebenenfalls eVB, HU und Kfz-Steuer-Mandat. Bei der Abmeldung entfallen eVB und ein neues Steuer-Mandat; erforderlich sind insbesondere Fahrzeugschein und Kennzeichen-Sicherheitscodes. Die Tabelle grenzt die Fälle ab.
| Unterlage | Anmelden | Ummelden | Abmelden | Wiederzulassung |
|---|---|---|---|---|
| eVB-Nummer (Ratgeber) | Ja | Ja* | — | Ja |
| Zulassungsbescheinigung Teil I | — | Ja | Ja | Ja |
| Zulassungsbescheinigung Teil II | Ja | Ja* | — | Ja |
| Ausweis (Foto genügt) | Ja | Ja | Ja | Ja |
| SEPA-Mandat Kfz-Steuer | Ja | Ja | — | Ja |
| HU-Nachweis | — | Ja* | — | Ja |
| Kennzeichen mit Sicherheitscodes | — | — | Ja | — |
| CoC-Papier | Ja | — | — | — |
* je nach Konstellation (z. B. Halterwechsel). Der Antrag zeigt Ihnen Ihre exakte Liste, bevor Sie etwas hochladen.
Was mit Ihren Daten passiert
Verarbeitung in Deutschland, geprüfte Strecke
Ihre Antragsdaten werden auf Servern in Deutschland verarbeitet und ausschließlich für Ihren Zulassungsvorgang verwendet. Die Übermittlung an Behörden läuft über die vom KBA abgenommene i-Kfz-Schnittstelle — dieselbe Infrastruktur, die auch Zulassungsbehörden untereinander nutzen.
Zur Datenschutzerklärung →Widerruf und Support
Als Verbraucher haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht (Widerrufsbelehrung). Bei Fragen erreichen Sie uns per E-Mail an support@code-expert.de — oder Sie fragen unseren Assistenten unten rechts. Wer hinter der Plattform steht: Über uns.
Kurz beantwortet
Wie umgehe ich den Termin bei der Zulassungsstelle?
Indem der Antrag digital eingereicht wird: Über die i-Kfz-Großkundenschnittstelle geht Ihr Vorgang direkt in das System der Behörde — ohne Wartenummer, ohne Schalter. Sie starten jederzeit, auch abends oder am Wochenende; eingereicht wird meist am selben Werktag.
Gilt das für jede Zulassungsbehörde in Deutschland?
Ja, bundesweit — von Berlin, München, Köln, Hamburg, Stuttgart und Frankfurt bis zum Landkreis. Zuständig bleibt die Behörde Ihres Wohnsitzes; wir ermitteln sie automatisch aus Ihrer Adresse und reichen dort ein.
5 Minuten Ihrer Zeit. Null Minuten Wartezimmer.
Starten Sie Ihren Vorgang — der Antrag führt Sie durch jeden Schritt.
Stand: 4. August 2026