Was kostet die KFZ-Zulassung 2026? Alle Gebühren im Überblick
Eine KFZ-Zulassung kostet 2026 zwischen 7,10 € (Abmeldung) und 28,60 € (Neuzulassung) an amtlichen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Dazu kommen je nach Fall Kennzeichenschilder, Wunschkennzeichen oder die Servicegebühr eines Zulassungsdienstes. Dieser Ratgeber listet alle Posten mit GebOSt-Nummer auf.
Was kostet die Zulassung bei der Behörde?
Die amtlichen Gebühren sind bundeseinheitlich in der Anlage zu § 1 GebOSt festgelegt: Eine Neuzulassung kostet 28,60 €, eine Umschreibung 11,90 € bis 27,80 €, eine Abmeldung 7,10 €. Die Tabelle zeigt alle Zulassungsvorgänge im Überblick.
| Vorgang | Amtsgebühr | GebOSt-Nr. |
|---|---|---|
| Neuzulassung | 28,60 € | 221.1 |
| Wiederzulassung mit Halterwechsel | 27,80 € | 221.2 |
| Umschreibung im selben Zulassungsbezirk | 11,90 € | 222.1 |
| Umschreibung in einen anderen Bezirk | 27,80 € | 222.2 |
| Wiederzulassung ohne Halterwechsel | 16,90 € | 222.3 |
| Außerbetriebsetzung (Abmeldung) | 7,10 € | 224.1 |
| Außerbetriebsetzung mit Verwertungsnachweis | 16,90 € | 224.2 |
| Kurzzeitkennzeichen | 13,10 € | 247 |
Je nach Zulassungsbehörde können geringe Abweichungen und Auslagen hinzukommen, etwa für Postversand oder Datenabrufe. Die Sätze selbst gelten bundesweit einheitlich — und unabhängig davon, ob Sie den Antrag am Schalter oder online stellen.
Welche Zusatzkosten kommen dazu?
Zu den Grundgebühren kommen je nach Vorgang Nebenkosten: Ein Wunschkennzeichen kostet 10,20 € plus 2,60 € für die Online-Reservierung (GebOSt Nr. 244/245), zusammen 12,80 €. Die Kennzeichenschilder selbst prägt nicht die Behörde — deren Preis hängt vom Schilderanbieter ab.
- Wunschkennzeichen: 10,20 € + 2,60 € Reservierung = 12,80 €. Reservieren können Sie über die Seite Wunschkennzeichen.
- Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I bei Verlust: 13,90 € (Nr. 125).
- KBA-Datenübermittlung: 0,70 € (Nr. 129), fällt bei vielen Vorgängen zusätzlich an.
- Kennzeichenschilder: Preis je nach Prägestelle unterschiedlich, nicht Teil der Amtsgebühr.
Für Überführungs- oder Probefahrten ohne reguläre Zulassung gibt es das Kurzzeitkennzeichen für 13,10 € Amtsgebühr (Nr. 247). Dafür ist eine eigene, auf fünf Tage befristete Versicherungsbestätigung nötig.
Was kostet die Neuzulassung mit Wunschkennzeichen insgesamt?
Eine Neuzulassung mit Wunschkennzeichen kostet 41,40 € an Amtsgebühren: 28,60 € für die Zulassung (Nr. 221.1) plus 12,80 € für Reservierung und Zuteilung des Wunschkennzeichens (Nr. 244/245). Hinzu kommen die Schilder vom Prägeanbieter.
Über ZulassungOnline24 kommen 69,90 € Servicegebühr und 14,90 € Wunschkennzeichen-Service dazu — zusammen 81,20 € plus Schilder. Wer es eilig hat, bucht die Express-Priorität für 29,90 € hinzu.
Was kostet die Zulassung über ZulassungOnline24?
ZulassungOnline24 berechnet eine Servicegebühr von 69,90 € brutto je Zulassungsvorgang; die Amtsgebühren werden 1:1 ohne Aufschlag durchgereicht. Eine Neuzulassung kostet damit insgesamt 98,50 € (28,60 € Amtsgebühr + 69,90 € Service).
| Leistung | Preis (brutto) |
|---|---|
| Servicegebühr je Zulassungsvorgang | 69,90 € |
| Abmeldung | 19,90 € |
| Wunschkennzeichen-Service | + 14,90 € |
| Express-Priorität | + 29,90 € |
Beispielrechnung Neuzulassung
28,60 € Amtsgebühr (GebOSt Nr. 221.1) + 69,90 € Servicegebühr = 98,50 € gesamt. Amtsgebühren erscheinen unverändert auf Ihrer Rechnung — ZulassungOnline24 schlägt darauf nichts auf.
Alle genannten Servicepreise sind Endpreise brutto. Bezahlt wird online per Stripe oder PayPal, bevor der Antrag bei der Behörde eingereicht wird — versteckte Nachforderungen gibt es nicht.
Warum lohnt sich der Online-Weg trotz Servicegebühr?
Der Online-Weg ersetzt Terminbuchung, Anfahrt und Wartezeit bei der Behörde durch rund 10 Minuten Dateneingabe am Bildschirm. Möglich macht das i-Kfz Stufe 4, die vollautomatisierte Fahrzeugzulassung — den Hintergrund erklärt der Ratgeber Was ist i-Kfz?.
Die Einreichung läuft dabei über die Großkundenschnittstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Sie brauchen deshalb weder eine eID noch ein Kartenlesegerät — nur die digitale Vollmacht.
Dazu kommt der vorläufige Zulassungsnachweis: Nach der automatisierten Genehmigung dürfen Sie bis zu 10 Tage sofort fahren, während Dokumente und Plaketten per Post unterwegs sind. Einen Nebenkostenfaktor sollten Sie trotzdem früh klären: die eVB-Nummer Ihrer Versicherung, ohne die kein Antrag angenommen wird.
Wie sparen Sie bei Abmeldung und Ummeldung?
Die Abmeldung ist mit 7,10 € Amtsgebühr (plus 19,90 € Service bei ZulassungOnline24) der günstigste Vorgang — welche Unterlagen Sie brauchen, zeigt die Abmelde-Checkliste. Bei der Ummeldung sparen Sie, wenn Sie Ihr Kennzeichen behalten: Dann entfallen Wunschkennzeichen-Gebühr und neue Schilder.
Auch bei stillgelegten Fahrzeugen lohnt der Blick auf die Gebührennummer: Die Wiederzulassung ohne Halterwechsel kostet 16,90 € (Nr. 222.3), mit Halterwechsel 27,80 € (Nr. 221.2). Den Online-Vorgang dafür übernimmt die Seite Wiederzulassung.
Alle Preise für Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung und Zusatzleistungen finden Sie gebündelt auf der Seite Preise — inklusive der jeweils anfallenden Amtsgebühren, damit Sie vor dem Start die Gesamtkosten kennen.