Was kostet die KFZ-Zulassung 2026? Alle Gebühren im Überblick

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Eine KFZ-Zulassung kostet 2026 zwischen 7,10 € (Abmeldung) und 28,60 € (Neuzulassung) an amtlichen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Dazu kommen je nach Fall Kennzeichenschilder, Wunschkennzeichen oder die Servicegebühr eines Zulassungsdienstes. Dieser Ratgeber listet alle Posten mit GebOSt-Nummer auf.

Was kostet die Zulassung bei der Behörde?

Die amtlichen Gebühren sind bundeseinheitlich in der Anlage zu § 1 GebOSt festgelegt: Eine Neuzulassung kostet 28,60 €, eine Umschreibung 11,90 € bis 27,80 €, eine Abmeldung 7,10 €. Die Tabelle zeigt alle Zulassungsvorgänge im Überblick.

VorgangAmtsgebührGebOSt-Nr.
Neuzulassung28,60 €221.1
Wiederzulassung mit Halterwechsel27,80 €221.2
Umschreibung im selben Zulassungsbezirk11,90 €222.1
Umschreibung in einen anderen Bezirk27,80 €222.2
Wiederzulassung ohne Halterwechsel16,90 €222.3
Außerbetriebsetzung (Abmeldung)7,10 €224.1
Außerbetriebsetzung mit Verwertungsnachweis16,90 €224.2
Kurzzeitkennzeichen13,10 €247

Je nach Zulassungsbehörde können geringe Abweichungen und Auslagen hinzukommen, etwa für Postversand oder Datenabrufe. Die Sätze selbst gelten bundesweit einheitlich — und unabhängig davon, ob Sie den Antrag am Schalter oder online stellen.

Welche Zusatzkosten kommen dazu?

Zu den Grundgebühren kommen je nach Vorgang Nebenkosten: Ein Wunschkennzeichen kostet 10,20 € plus 2,60 € für die Online-Reservierung (GebOSt Nr. 244/245), zusammen 12,80 €. Die Kennzeichenschilder selbst prägt nicht die Behörde — deren Preis hängt vom Schilderanbieter ab.

  • Wunschkennzeichen: 10,20 € + 2,60 € Reservierung = 12,80 €. Reservieren können Sie über die Seite Wunschkennzeichen.
  • Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I bei Verlust: 13,90 € (Nr. 125).
  • KBA-Datenübermittlung: 0,70 € (Nr. 129), fällt bei vielen Vorgängen zusätzlich an.
  • Kennzeichenschilder: Preis je nach Prägestelle unterschiedlich, nicht Teil der Amtsgebühr.

Für Überführungs- oder Probefahrten ohne reguläre Zulassung gibt es das Kurzzeitkennzeichen für 13,10 € Amtsgebühr (Nr. 247). Dafür ist eine eigene, auf fünf Tage befristete Versicherungsbestätigung nötig.

Was kostet die Neuzulassung mit Wunschkennzeichen insgesamt?

Eine Neuzulassung mit Wunschkennzeichen kostet 41,40 € an Amtsgebühren: 28,60 € für die Zulassung (Nr. 221.1) plus 12,80 € für Reservierung und Zuteilung des Wunschkennzeichens (Nr. 244/245). Hinzu kommen die Schilder vom Prägeanbieter.

Über ZulassungOnline24 kommen 69,90 € Servicegebühr und 14,90 € Wunschkennzeichen-Service dazu — zusammen 81,20 € plus Schilder. Wer es eilig hat, bucht die Express-Priorität für 29,90 € hinzu.

Was kostet die Zulassung über ZulassungOnline24?

ZulassungOnline24 berechnet eine Servicegebühr von 69,90 € brutto je Zulassungsvorgang; die Amtsgebühren werden 1:1 ohne Aufschlag durchgereicht. Eine Neuzulassung kostet damit insgesamt 98,50 € (28,60 € Amtsgebühr + 69,90 € Service).

LeistungPreis (brutto)
Servicegebühr je Zulassungsvorgang69,90 €
Abmeldung19,90 €
Wunschkennzeichen-Service+ 14,90 €
Express-Priorität+ 29,90 €

Beispielrechnung Neuzulassung

28,60 € Amtsgebühr (GebOSt Nr. 221.1) + 69,90 € Servicegebühr = 98,50 € gesamt. Amtsgebühren erscheinen unverändert auf Ihrer Rechnung — ZulassungOnline24 schlägt darauf nichts auf.

Alle genannten Servicepreise sind Endpreise brutto. Bezahlt wird online per Stripe oder PayPal, bevor der Antrag bei der Behörde eingereicht wird — versteckte Nachforderungen gibt es nicht.

Warum lohnt sich der Online-Weg trotz Servicegebühr?

Der Online-Weg ersetzt Terminbuchung, Anfahrt und Wartezeit bei der Behörde durch rund 10 Minuten Dateneingabe am Bildschirm. Möglich macht das i-Kfz Stufe 4, die vollautomatisierte Fahrzeugzulassung — den Hintergrund erklärt der Ratgeber Was ist i-Kfz?.

Die Einreichung läuft dabei über die Großkundenschnittstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Sie brauchen deshalb weder eine eID noch ein Kartenlesegerät — nur die digitale Vollmacht.

Dazu kommt der vorläufige Zulassungsnachweis: Nach der automatisierten Genehmigung dürfen Sie bis zu 10 Tage sofort fahren, während Dokumente und Plaketten per Post unterwegs sind. Einen Nebenkostenfaktor sollten Sie trotzdem früh klären: die eVB-Nummer Ihrer Versicherung, ohne die kein Antrag angenommen wird.

Wie sparen Sie bei Abmeldung und Ummeldung?

Die Abmeldung ist mit 7,10 € Amtsgebühr (plus 19,90 € Service bei ZulassungOnline24) der günstigste Vorgang — welche Unterlagen Sie brauchen, zeigt die Abmelde-Checkliste. Bei der Ummeldung sparen Sie, wenn Sie Ihr Kennzeichen behalten: Dann entfallen Wunschkennzeichen-Gebühr und neue Schilder.

Auch bei stillgelegten Fahrzeugen lohnt der Blick auf die Gebührennummer: Die Wiederzulassung ohne Halterwechsel kostet 16,90 € (Nr. 222.3), mit Halterwechsel 27,80 € (Nr. 221.2). Den Online-Vorgang dafür übernimmt die Seite Wiederzulassung.

Alle Preise für Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung und Zusatzleistungen finden Sie gebündelt auf der Seite Preise — inklusive der jeweils anfallenden Amtsgebühren, damit Sie vor dem Start die Gesamtkosten kennen.