Wiederzulassung: abgemeldetes Fahrzeug zurück auf die Straße

·3 Min. Lesezeit·Inhalt aktualisiert: ·Von ZulassungOnline24 — Entwickler der KBA-abgenommenen Zulassungssoftware

Eine Wiederzulassung meldet ein zuvor außer Betrieb gesetztes Fahrzeug erneut an. Der Vorgang ist als internetbasiertes Verfahren in § 29 FZV eigens geregelt. Voraussetzung sind eine gültige Hauptuntersuchung, eine aktuelle eVB und die Sicherheitscodes aus den Fahrzeugpapieren.

Rechtsgrundlage dieses Beitrags: § 29 FZV – Internetbasierte Wiederzulassung · Quelle ansehen

Wann ist es eine Wiederzulassung?

Wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist und wieder in den Verkehr soll — unabhängig davon, ob es dabei den Halter wechselt. Kauft jemand ein abgemeldetes Fahrzeug, ist es für ihn ebenfalls eine Wiederzulassung, nicht eine Umschreibung.

Bleibt das Fahrzeug durchgehend zugelassen und wechselt nur der Halter, ist es dagegen eine Umschreibung.

Woran scheitert der Vorgang am häufigsten?

An der Hauptuntersuchung. Während längerer Standzeiten läuft die HU ab, und ohne gültigen Nachweis nach § 29 StVZO wird nicht wiederzugelassen.

Auch fehlende oder unleserliche Sicherheitscodes können den Online-Weg verhindern. Bereits freigelegte Codes sollten Sie anhand der konkreten Fahrzeugunterlagen prüfen lassen. Der Ratgeber zu Sicherheitscodes erklärt die nächsten Schritte.

Was kostet die Wiederzulassung?

Bei uns 79,99 € inklusive aller Amtsgebühren. Benötigen Sie neue Schilder, können Sie diese für 20,00 € pro Schild plus Versand ab 6,90 € bestellen. Entstempelte, unbeschädigte Schilder können Sie bei erneuter Zuteilung derselben Kombination weiterverwenden.

Die Kosten einer fälligen Hauptuntersuchung sind darin nicht enthalten.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Wiederzulassung und Umschreibung?

Die Wiederzulassung betrifft ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug, das zurück in den Verkehr soll. Die Umschreibung betrifft ein durchgehend zugelassenes Fahrzeug, bei dem nur der Halter wechselt.

Brauche ich für die Wiederzulassung eine gültige HU?

Ja. Ohne gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO wird nicht wiederzugelassen. Während längerer Standzeiten läuft die HU häufig ab.

Was kostet eine Wiederzulassung?

Bei ZulassungOnline24 79,99 € inklusive aller Amtsgebühren. Neue Kennzeichenschilder kosten bei Bestellung zusätzlich 20,00 € pro Schild plus Versand ab 6,90 €; die Gebühr für eine fällige HU ist nicht enthalten.

Quellen

Die folgenden amtlichen Quellen erläutern den rechtlichen Rahmen. Bei Sonderfällen sind die Voraussetzungen mit der zuständigen Stelle zu klären.

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