Namensänderung im Fahrzeugschein: Kosten, Unterlagen und Frist nach der Heirat
Nach Heirat, Scheidung oder Umfirmierung lassen Sie den neuen Namen unverzüglich in Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief eintragen (§ 15 FZV). Das geht nur bei der Zulassungsbehörde vor Ort, nicht online. Die amtliche Grundgebühr beträgt 10,20 €, Kennzeichen und Plaketten bleiben.
Was ist die Namensänderung im Fahrzeugschein?
Die Namensänderung im Fahrzeugschein ist die Berichtigung der Halterdaten in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), nachdem sich Ihr Name amtlich geändert hat. Das Auto bleibt auf dieselbe Person zugelassen. Es ist also weder ein Halterwechsel noch eine neue Zulassung.
Anlass ist meist eine Heirat. Auch eine Scheidung mit Rückkehr zum früheren Namen, eine Adoption, eine behördliche Namensänderung oder bei Firmen eine Umfirmierung lösen die Pflicht aus.
Kann ich die Namensänderung im Fahrzeugschein online beantragen?
Nein. Die internetbasierte Zulassung (i-Kfz) erlaubt nach § 30 Absatz 1 FZV nur zwei Änderungen: den Wechsel des Wohnsitzes oder Firmensitzes und den Wechsel des Halters. Eine Namensänderung gehört nicht dazu. Sie beantragen sie bei der Zulassungsbehörde, persönlich oder über eine bevollmächtigte Person.
„Die Änderung der Zulassung bei 1. einem Wechsel des Wohnsitzes oder des Sitzes des Halters […] oder 2. einem Wechsel des Halters […] kann internetbasiert […] beantragt werden“
— § 30 Absatz 1 FZV · Gesetzestext lesen
Die Zulassungsbehörden in Berlin und München bestätigen auf ihren Serviceseiten, dass die Namensänderung nur vor Ort geht (abgerufen am 23.09.2026). Auch ZulassungOnline24 kann sie deshalb nicht für Sie online einreichen.
Welche Unterlagen brauche ich für die Namensänderung?
Sie legen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief im Original vor, dazu einen gültigen Ausweis, der schon den neuen Namen trägt. § 15 Absatz 1 FZV verlangt bei geänderten Halterangaben ausdrücklich beide Zulassungsbescheinigungen. Bei einer reinen Adressänderung ist das anders.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Original.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), Original. Ist das Auto finanziert oder geleast, fordern Sie den Brief rechtzeitig bei der Bank an.
- Personalausweis oder Reisepass mit dem neuen Namen, beim Reisepass zusätzlich die Meldebescheinigung.
- Heirats- oder Namensänderungsurkunde, wenn Ihre Behörde sie verlangt.
- Vollmacht und Ausweis der beauftragten Person, wenn Sie nicht selbst hingehen.
- Bei Firmen: aktueller Handelsregisterauszug mit der neuen Firmierung.
Die Behörden setzen eigene Schwerpunkte. Hamburg verlangt, dass der neue Name bereits im Ausweis steht. München lässt sich zusätzlich eine gültige Hauptuntersuchung nachweisen. Prüfen Sie deshalb vor dem Termin die Serviceseite Ihrer Zulassungsbehörde.
Namensänderung, Adressänderung oder Halterwechsel: Was ist der Unterschied?
Entscheidend ist, was sich ändert. Bei der Namensänderung ändert sich nur der Name derselben Person, bei der Adressänderung nur die Anschrift, beim Halterwechsel die Person selbst. Davon hängt ab, ob Sie den Fahrzeugbrief brauchen und ob der Antrag online möglich ist.
| Vorgang | Fahrzeugbrief nötig? | Online möglich? | Amtliche Grundgebühr |
|---|---|---|---|
| Namensänderung | Ja, § 15 Abs. 1 Satz 1 FZV | Nein | 10,20 €GebOSt 225, vor Ort |
| Adressänderung im selben Bezirk | Nein, § 15 Abs. 1 Satz 7 FZV | Ja, § 30 Abs. 1 Nr. 1 FZV | 4,30 €GebOSt 225.1, online |
| Halterwechsel, Kennzeichen bleibt | Ja, § 15 Abs. 1 Satz 1 FZV | Ja, § 30 Abs. 1 Nr. 2 FZV | 10,40 €GebOSt 221.8.1, online |
„Im Fall des Satzes 1 Nummer 1 ist bei alleiniger Änderung der Anschrift die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorzulegen.“
— § 15 Absatz 1 Satz 7 FZV · Gesetzestext lesen
Umgekehrt heißt das: Ändert sich der Name, gehört der Fahrzeugbrief immer dazu. Soll das Auto dagegen künftig auf Ihren Ehepartner laufen, ist das ein Halterwechsel innerhalb der Familie und kein Fall der Namensänderung.
Was kostet die Namensänderung im Fahrzeugschein?
Die amtliche Grundgebühr für geänderte Fahrzeugpapiere wegen neuer persönlicher Daten beträgt 10,20 € (GebOSt Nr. 225). Am Schalter beginnen die Beträge bei 11,00 € in Hamburg, 12,00 € in Berlin und 12,30 € in München. Muss ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt werden, wird es teurer: München nennt dafür 31,40 €.
| Zulassungsbehörde | Gebühr laut Behörde | Besonderheit |
|---|---|---|
| Berlin | ab 12,00 € | Nur persönlich oder mit Vollmacht, nicht mehr in den Bürgerämtern |
| München | ab 12,30 €31,40 € mit neuem Fahrzeugbrief | Nur vor Ort, gültige Hauptuntersuchung nachweisen |
| Hamburg | 11,00 € bis 50,00 € | Neuer Name muss schon im Ausweis stehen |
Die genaue Höhe steht erst am Schalter fest, weil sie davon abhängt, ob die Papiere berichtigt oder neu ausgestellt werden. ZulassungOnline24 berechnet für die Namensänderung nichts, weil wir sie nicht online einreichen können.
Welche Frist gilt, und was droht, wenn ich die Namensänderung nicht melde?
Die Namensänderung ist der Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 15 Abs. 1 Satz 1 FZV, Begriff nach § 121 BGB). Wer das versäumt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 15 € nach Nummer 180 des Bußgeldkatalogs.
Die Behörde kann außerdem den Betrieb des Fahrzeugs untersagen, bis die Änderung gemeldet ist (§ 15 Abs. 1 Satz 5 FZV). Wer das Auto trotzdem fährt oder fahren lässt, zahlt 40 € (Bußgeldkatalog Nr. 178a).
Eine feste Zahl von Tagen nennt die Verordnung nicht. Praktisch bedeutet das: Sobald der neue Ausweis vorliegt, buchen Sie den Termin.
Wie läuft die Namensänderung bei der Zulassungsstelle ab?
Der Ablauf besteht aus fünf Schritten. Der erste ist der neue Ausweis, denn ohne ihn können viele Behörden den Namen nicht prüfen.
- Ausweis mit neuem Namen beantragen. Das erledigen Sie beim Bürgeramt, nicht bei der Zulassungsstelle.
- Fahrzeugbrief bereitlegen. Liegt er bei einer Bank oder Leasinggesellschaft, fordern Sie ihn vorher an.
- Termin buchen. Wie lange Sie bei Ihrer Zulassungsstelle auf einen Termin warten, zeigt unsere Übersicht der Wartezeiten.
- Unterlagen vorlegen und Gebühr zahlen. Sie erhalten die berichtigten Papiere meist direkt am Schalter.
- Kfz-Versicherung informieren. Teilen Sie den neuen Namen selbst mit, damit Vertrag und Zulassung übereinstimmen. Die Finanzbehörde wird nach Angabe des Service Berlin automatisch informiert.
Was gilt nach einer Scheidung und bei Firmen?
Nach einer Scheidung ist die Rückkehr zum Geburtsnamen oder früheren Namen ebenfalls eine Namensänderung. Das Verfahren ist dasselbe wie nach der Heirat: beide Fahrzeugpapiere, Ausweis mit dem neuen Namen, Termin bei der Zulassungsbehörde.
Bei Firmen kommt es darauf an, ob derselbe Rechtsträger bleibt. Ändert eine GmbH nur ihren Namen, ist das eine Namensänderung. Entsteht ein neuer Rechtsträger, etwa wenn ein Einzelunternehmen in eine GmbH überführt wird, ist das ein Halterwechsel.
Umgezogen und neuer Name: Was ist zu tun?
Haben sich Name und Anschrift gleichzeitig geändert, erledigen Sie beides in einem Termin bei der Zulassungsbehörde. Die Adressänderung allein könnten Sie online beantragen. Weil die Namensänderung ohnehin einen Termin braucht, ist ein gemeinsamer Termin der kürzere Weg.
Hat sich nur die Anschrift geändert, brauchen Sie keinen Termin: Die Adressänderung im Fahrzeugschein im selben Landkreis beantragen Sie bei uns online für 79,99 € inklusive aller amtlichen Gebühren.
Häufige Fragen zur Namensänderung im Fahrzeugschein
Muss ich nach der Heirat das Auto ummelden?
Nur wenn sich Ihr Nachname ändert. Dann lassen Sie den Namen in Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief berichtigen, ein Halterwechsel oder neue Kennzeichen sind nicht nötig. Behalten Sie Ihren Namen, ist am Fahrzeug nichts zu tun.
Brauche ich für die Namensänderung den Fahrzeugbrief?
Ja. § 15 Absatz 1 FZV verlangt bei geänderten Halterangaben die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Nur bei einer reinen Adressänderung entfällt der Fahrzeugbrief.
Bekomme ich neue Kennzeichen oder Plaketten?
Nein. Kennzeichen, Stempelplaketten und HU-Plakette bleiben am Fahrzeug. Geändert werden nur die Halterangaben in den Papieren und im Fahrzeugregister.
Kann mein Ehepartner die Namensänderung für mich erledigen?
Ja, mit Vollmacht. Die Anforderungen unterscheiden sich: Berlin verlangt eine notarielle Vollmacht oder eine Vollmacht mit den Ausweisen beider Personen. München verzichtet auf die Vollmacht, wenn die beauftragte Person alle Unterlagen dabeihat.
Wie lange darf ich mit dem alten Namen im Fahrzeugschein fahren?
Eine feste Frist in Tagen gibt es nicht, die Änderung ist unverzüglich zu melden. Wer sie verschleppt, riskiert 15 € Verwarnungsgeld und eine Betriebsuntersagung durch die Behörde.
Bekomme ich einen neuen Fahrzeugbrief?
Das entscheidet die Behörde je nach Zustand und Platz im vorhandenen Dokument. München nennt 31,40 €, wenn ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt werden muss, statt ab 12,30 € für die bloße Berichtigung.
Kann ZulassungOnline24 die Namensänderung für mich erledigen?
Nein. Die Namensänderung ist über die internetbasierte Zulassung nicht möglich, deshalb bieten wir sie nicht an. Online erledigen Sie bei uns die Adressänderung, die Ummeldung, die Anmeldung und die Abmeldung.
Quellen
- § 15 FZV: Mitteilungspflichten bei Änderungen, Vorlage von Teil I und Teil II
- § 30 FZV: internetbasierte Änderung nur bei Wohnsitz- oder Halterwechsel
- GebOSt, Anlage zu § 1: Gebühren-Nummern 225, 225.1 und 221.8.1
- Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage: Nummern 178a und 180
- Kraftfahrt-Bundesamt: Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Felder C.1.1 bis C.1.3)
- Serviceseiten der Zulassungsbehörden Berlin, München und Hamburg, abgerufen am 23.09.2026
Umgezogen statt umbenannt?
Die Adressänderung im selben Landkreis erledigen Sie online bei uns: 79,99 € inklusive aller amtlichen Gebühren, ohne Termin.