Halterwechsel ohne Verkauf: Umschreibung innerhalb der Familie
Ein Halterwechsel setzt keinen Verkauf voraus. Wird ein Fahrzeug innerhalb der Familie übergeben oder verschenkt, ist der Vorgang trotzdem eine Umschreibung: Die Behörde trägt einen neuen Halter ein und braucht dafür dieselben Nachweise wie beim Verkauf.
Rechtsgrundlage dieses Beitrags: § 6 FZV – Antrag auf Zulassung · Quelle ansehen
Was ändert sich gegenüber dem Verkauf?
Für den Zulassungsvorgang ist der Wechsel des Halters entscheidend. Ob eine Schenkung oder ein Kauf zugrunde liegt, ändert daran nichts; andere vertragliche oder steuerliche Folgen können sich sehr wohl unterscheiden. Dokumentieren Sie die Übergabe und die Berechtigung zum Antrag.
Für Versicherung und Steuer beginnt mit der Umschreibung eine neue Zuordnung.
Welche Unterlagen werden gebraucht?
Benötigt werden insbesondere Fahrzeugpapiere, erforderliche Sicherheitscodes, passende eVB, Halterdaten und Angaben zur Kfz-Steuer. Bei einem noch zugelassenen Fahrzeug kann das Kennzeichen auch über Bezirksgrenzen hinweg weitergeführt werden. Einzelheiten stehen auf Auto ummelden.
Der bisherige Halter sollte die Übergabe melden und sich die Umschreibung bestätigen lassen. Ein veralteter Registereintrag kann zu Rückfragen und Behördenpost führen; eine pauschale Haftung für jeden Verkehrsverstoß des neuen Nutzers folgt daraus nicht.
Was kostet die Umschreibung?
79,99 € inklusive aller Amtsgebühren. Werden neue Schilder nötig, kommen 20,00 € je Schild zuzüglich Versand hinzu; ein selbst reserviertes Wunschkennzeichen kostet bei uns nichts extra.
Stand: September 2026.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Kaufvertrag für den Halterwechsel?
Für die Zulassung nicht zwingend. Die Behörde trägt den neuen Halter ein; ob Geld geflossen ist, spielt dafür keine Rolle. Eine formlose Übergabebestätigung mit Datum ist trotzdem sinnvoll.
Kann das Kennzeichen beim Halterwechsel bleiben?
Bei einem noch zugelassenen Fahrzeug kann das bisherige Kennzeichen auch bei einem Wechsel in einen anderen Zulassungsbezirk weitergeführt werden. Das ist von der Übertragung einer Kombination auf ein anderes Fahrzeug zu unterscheiden.
Was kostet die Umschreibung in der Familie?
79,99 € inklusive amtlicher Gebühren. Optional bestellte neue Schilder kosten 20,00 € je Schild plus 6,90 € Versand je Bestellung; zwei Schilder ergeben damit 46,90 € zusätzlich.
Quellen
Die folgenden amtlichen Quellen erläutern den rechtlichen Rahmen. Bei Sonderfällen sind die Voraussetzungen mit der zuständigen Stelle zu klären.
- § 6 FZV – Antrag auf Zulassung, Bundesministerium der Justiz
- § 30 FZV – Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel, Bundesministerium der Justiz
- § 18 FZV – Zulässigkeit internetbasierter Zulassungsverfahren, Bundesministerium der Justiz