Auto ins Ausland verkaufen: Ausfuhrkennzeichen statt Abmeldung
Für die Überführung eines abgemeldeten Fahrzeugs auf eigener Achse benötigen Sie eine dafür gültige Zulassung und Versicherung. Für eine dauerhafte Ausfuhr kommt insbesondere das Ausfuhrkennzeichen nach § 45 FZV infrage. Eine Abmeldebestätigung allein erlaubt keine Fahrt zur Grenze. Bei Transport auf einem Anhänger oder per Spedition fährt das Fahrzeug dagegen nicht selbst im öffentlichen Verkehr.
Rechtsgrundlage dieses Beitrags: § 45 FZV – Ausfuhrkennzeichen · Quelle ansehen
Wozu dient das Ausfuhrkennzeichen?
Es erlaubt, ein zur Ausfuhr bestimmtes Fahrzeug auf eigener Achse zu bewegen — im Inland und in vielen Zielländern. Es hat einen roten Randbalken mit dem Ablaufdatum und ist zeitlich befristet.
Der Versicherungsschutz muss die Fahrtstrecke abdecken; dafür gibt es eigene Ausfuhr-Versicherungen.
Was, wenn das Fahrzeug transportiert wird?
Wird das Fahrzeug auf einem Anhänger oder per Spedition transportiert, genügt die reguläre Außerbetriebsetzung (24,99 €). Ein Ausfuhrkennzeichen ist dann nicht nötig, weil das Fahrzeug nicht selbst am Verkehr teilnimmt.
Was ist mit der deutschen Zulassung?
Bewahren Sie den Nachweis der Außerbetriebsetzung für Rückfragen von Zollverwaltung und Versicherer auf. Wie Beiträge oder eine mögliche Ruheversicherung abgerechnet werden, richtet sich nach dem Versicherungsvertrag; die Abmeldung ist nicht mit jeder einzelnen Abrechnungsfolge gleichzusetzen.
Bei Verkauf ins Ausland empfiehlt sich außerdem ein schriftlicher Kaufvertrag mit Datum der Übergabe.
Häufige Fragen
Brauche ich ein Ausfuhrkennzeichen?
Bei einem abgemeldeten Fahrzeug benötigen Sie für die Fahrt eine geeignete gültige Zulassung und Versicherung; für die dauerhafte Ausfuhr ist das Ausfuhrkennzeichen vorgesehen. Bei einem reinen Transport auf Anhänger oder per Spedition braucht das transportierte Fahrzeug kein eigenes Ausfuhrkennzeichen.
Was kostet die Abmeldung vor der Ausfuhr?
Die Außerbetriebsetzung kostet bei ZulassungOnline24 24,99 € inklusive aller Amtsgebühren. Das Ausfuhrkennzeichen und die zugehörige Versicherung kommen gegebenenfalls hinzu.
Wie lange gilt ein Ausfuhrkennzeichen?
Es ist zeitlich befristet; das Ablaufdatum steht im roten Randbalken des Schilds. Der Versicherungsschutz muss den gesamten Zeitraum abdecken.
Quellen
Die folgenden amtlichen Quellen erläutern den rechtlichen Rahmen. Bei Sonderfällen sind die Voraussetzungen mit der zuständigen Stelle zu klären.
- § 45 FZV – Ausfuhrkennzeichen, Bundesministerium der Justiz
- § 25 FZV – Außerbetriebsetzung, Bundesministerium der Justiz
- § 49 FZV – Versicherungsnachweis, Bundesministerium der Justiz