Fahrzeug nach einem Todesfall: ummelden, abmelden, verkaufen
Stirbt der Halter, geht das Fahrzeug mit dem übrigen Nachlass auf die Erben über. Die Zulassung bleibt zunächst bestehen, endet aber nicht automatisch. Die Erben müssen entscheiden, ob das Fahrzeug umgeschrieben, außer Betrieb gesetzt oder verkauft wird — und das der Zulassungsbehörde gegenüber nachweisen.
Rechtsgrundlage dieses Beitrags: § 16 FZV – Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung · Quelle ansehen
Welche Nachweise verlangt die Behörde?
Regelmäßig die Sterbeurkunde und einen Nachweis der Erbenstellung — Erbschein, notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll oder eine entsprechende Urkunde. Bei mehreren Erben handelt die Erbengemeinschaft gemeinsam oder bevollmächtigt eine Person.
Klären Sie mit der zuständigen Stelle, welche Nachweise für Ihren konkreten Vorgang erforderlich sind. Ein Erbschein ist nicht für jede Fallkonstellation automatisch das einzig mögliche Dokument.
Umschreiben oder abmelden — was zuerst?
Soll das Fahrzeug weiter genutzt werden, ist die Umschreibung auf den Erben der direkte Weg (79,99 €). Soll es ruhen oder verkauft werden, ist die Außerbetriebsetzung meist günstiger (24,99 €) — sie beendet Steuer- und Versicherungspflicht.
Beim Verkauf an einen Händler übernimmt dieser häufig die Abmeldung; verlassen Sie sich nicht darauf, sondern lassen Sie sich den Vorgang bestätigen.
Was passiert mit Steuer und Versicherung?
Die Kfz-Steuerpflicht endet erst mit der Außerbetriebsetzung oder der Umschreibung, nicht mit dem Todestag. Auch der Versicherungsvertrag läuft zunächst weiter und geht auf die Erben über.
Informieren Sie den Versicherer und klären Sie steuerliche Fragen mit der Zollverwaltung beziehungsweise dem zuständigen Hauptzollamt. Die Zulassungsbehörde ist für Abmeldung und Umschreibung zuständig.
Häufige Fragen
Endet die Zulassung mit dem Tod des Halters?
Nein. Die Zulassung besteht fort. Das Fahrzeug geht mit dem Nachlass auf die Erben über, die über Umschreibung, Außerbetriebsetzung oder Verkauf entscheiden müssen.
Welche Nachweise braucht die Zulassungsbehörde?
In der Regel die Sterbeurkunde und einen Nachweis der Erbenstellung, etwa einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.
Läuft die Kfz-Steuer weiter?
Ja. Die Steuerpflicht endet erst mit der Außerbetriebsetzung oder der Umschreibung, nicht mit dem Todestag. Gleiches gilt für den Versicherungsvertrag.
Quellen
Die folgenden amtlichen Quellen erläutern den rechtlichen Rahmen. Bei Sonderfällen sind die Voraussetzungen mit der zuständigen Stelle zu klären.
- § 16 FZV – Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung, Bundesministerium der Justiz
- § 25 FZV – Außerbetriebsetzung, Bundesministerium der Justiz
- § 6 FZV – Antrag auf Zulassung, Bundesministerium der Justiz