Kennzeichen verloren oder gestohlen: Anzeige, Neuzuteilung, Kosten
Ist ein Kennzeichenschild gestohlen worden, erstatten Sie zuerst Anzeige bei der Polizei. Die Zulassungsbehörde teilt anschließend ein neues Kennzeichen zu und sperrt die alte Kombination. Bei bloßem Verlust ohne Diebstahlverdacht genügt eine Verlusterklärung gegenüber der Behörde.
Rechtsgrundlage dieses Beitrags: § 9 FZV – Zuteilung von Kennzeichen · Quelle ansehen
Warum ist die Anzeige wichtig?
Gestohlene Kennzeichen werden häufig für Straftaten verwendet — Tankbetrug, Fahrerflucht, Ordnungswidrigkeiten. Ohne Anzeige landen die Vorgänge bei Ihnen als eingetragenem Halter. Die Anzeige dokumentiert den Zeitpunkt, ab dem Sie das Schild nicht mehr in Besitz hatten.
Bewahren Sie die Anzeigenbestätigung auf; die Zulassungsbehörde verlangt sie regelmäßig.
Bekomme ich dieselbe Kombination wieder?
Bei Diebstahl in der Regel nicht. Die alte Kombination wird gesperrt, damit gestohlene Schilder nicht weiterverwendet werden können. Sie erhalten eine neue Erkennungsnummer.
Auch bei bloßem Verlust kann eine neue Kennzeichenkombination erforderlich sein. Die Zulassungsbehörde Berlin verlangt bei Verlust oder Diebstahl eine Umkennzeichnung. Bestellen Sie deshalb keine Ersatzprägung derselben Kombination, bevor die zuständige Behörde das weitere Vorgehen bestätigt hat. Amtliche Hinweise zu Kennzeichenverlust.
Was kostet die Neuzuteilung?
Die amtlichen Kosten einer erforderlichen Umkennzeichnung richten sich nach dem konkreten Vorgang. Bei ZulassungOnline24 kosten optional bestellte Schilder 20,00 € je Schild zuzüglich Versand ab 6,90 €; das ist kein Komplettpreis für die Behebung eines Kennzeichenverlusts. Klären Sie zunächst den Vorgang und die benötigten Unterlagen mit der Behörde.
Fahren Sie nicht mit nur einem Schild weiter — ein Fahrzeug ohne vorschriftsmäßiges Kennzeichen darf nicht am Verkehr teilnehmen.
Häufige Fragen
Was mache ich zuerst, wenn mein Kennzeichen gestohlen wurde?
Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Bestätigung brauchen Sie für die Zulassungsbehörde, und sie dokumentiert, ab wann Sie das Schild nicht mehr besaßen.
Bekomme ich mein altes Kennzeichen zurück?
Bei Verlust oder Diebstahl kann die bisherige Kombination gesperrt und eine neue zugeteilt werden. Die Zulassungsbehörde entscheidet das weitere Vorgehen. Eine einfache Neuprägung derselben Kombination ist deshalb keine verlässliche Standardlösung.
Darf ich mit nur einem Kennzeichen weiterfahren?
Nein. Ein Fahrzeug ohne vorschriftsmäßig angebrachte Kennzeichen darf nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Quellen
Die folgenden amtlichen Quellen erläutern den rechtlichen Rahmen. Bei Sonderfällen sind die Voraussetzungen mit der zuständigen Stelle zu klären.
- § 9 FZV – Zuteilung von Kennzeichen, Bundesministerium der Justiz
- § 47 FZV – Kennzeichen und Unterscheidungszeichen, Bundesministerium der Justiz
- § 6 FZV – Antrag auf Zulassung, Bundesministerium der Justiz