Zulassungsbescheinigung verloren: Teil I und Teil II im Vergleich

·3 Min. Lesezeit·Zuletzt geprüft: ·Von ZulassungOnline24 — Entwickler der KBA-abgenommenen Zulassungssoftware

Teil I ist der Fahrzeugschein, Teil II der Fahrzeugbrief. Der Fahrzeugbrief ist kein abschließender Eigentumsnachweis und kann zum Beispiel bei einer finanzierenden Bank liegen. Bei Verlust müssen Sie Ersatz bei der zuständigen Zulassungsbehörde klären; insbesondere bei Teil II kann das Verfahren mehrere Wochen dauern.

Rechtsgrundlage dieses Beitrags: § 6 FZV – Antrag auf Zulassung · Quelle ansehen

Worin unterscheiden sich Teil I und Teil II?

Teil I enthält die Zulassungs- und Fahrzeugdaten. Teil II ist für wichtige Zulassungsverfahren erforderlich und sollte sicher aufbewahrt werden. Halter und Eigentümer können unterschiedliche Personen sein; der Besitz des Fahrzeugbriefs allein beweist kein Eigentum.

Für Zulassungsvorgänge werden beide Teile benötigt; bei der Umschreibung nach Kauf gehen beide an den neuen Halter.

Was passiert bei Verlust von Teil II?

Der Ersatz erfordert eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib und häufig ein Aufgebotsverfahren, bevor ein neuer Teil II ausgestellt wird. Grund ist der Schutz vor Missbrauch: Wer Teil II vorlegt, erweckt den Anschein der Verfügungsbefugnis.

Rechnen Sie mit mehreren Wochen. Planen Sie einen Verkauf, holen Sie den Ersatz vorher ein.

Sind die Sicherheitscodes davon betroffen?

Ein Ersatzdokument erhält eigene Sicherheitsmerkmale. Verwenden Sie keine Codes eines für ungültig erklärten alten Dokuments. Ein zuvor freigelegter Code ist allerdings nicht in jedem Verfahren automatisch unbrauchbar; maßgeblich sind das gültige Dokument und die Anforderungen des konkreten Vorgangs.

Rubbeln Sie Codes erst frei, wenn Sie den Vorgang tatsächlich starten — ein freigelegter Code lässt sich nicht zurücksetzen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Teil I und Teil II?

Teil I ist der Fahrzeugschein, Teil II der Fahrzeugbrief. Teil II sollte sicher verwahrt werden und kann bei Leasing oder Finanzierung bei einem Dritten liegen. Er ist kein abschließender Eigentumsnachweis.

Wie lange dauert der Ersatz von Teil II?

Deutlich länger als bei Teil I. Es sind meist eine eidesstattliche Versicherung und häufig ein Aufgebotsverfahren nötig — rechnen Sie mit mehreren Wochen.

Sind die Sicherheitscodes nach Verlust noch gültig?

Verwenden Sie für den nächsten Vorgang das gültige Ersatzdokument und dessen Sicherheitsmerkmale. Codes eines für ungültig erklärten Dokuments dürfen nicht weiterverwendet werden.

Quellen

Die folgenden amtlichen Quellen erläutern den rechtlichen Rahmen. Bei Sonderfällen sind die Voraussetzungen mit der zuständigen Stelle zu klären.

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