Auto anmelden: online, ohne Termin, ab 79,99 € komplett.
Sie geben die Daten am Handy ein, wir reichen den Antrag bei Ihrer Zulassungsstelle ein. Alle Behördengebühren sind im Preis enthalten. Mit dem vorläufigen Zulassungsnachweis dürfen Sie fahren, bevor Plaketten und Papiere per Post kommen.
Welches Auto möchten Sie anmelden?
Gebrauchtwagen gekauft und unsicher, ob er schon abgemeldet ist? Fragen Sie kurz den Verkäufer — der Preis ist gleich.
- ✓ Ohne Termin, bundesweit
- ✓ Ohne eID, AusweisApp oder Kartenlesegerät
- ✓ Meist am selben Werktag eingereicht
Was es kostet
Endpreise — es kommen keine weiteren Kosten dazu. Neue Kennzeichenschilder können Sie im Antrag bestellen: 20,00 € pro Schild plus Versand ab 6,90 €. Alle Preise
Wie hoch ist die Amtsgebühr für die Anmeldung?
Für eine internetbasierte Zulassung berechnet die Zulassungsbehörde 12,80 €, am Schalter 30,00 € (GebOSt Nr. 221.1.1 und 221.1). Bei ZulassungOnline24 ist diese Gebühr im Endpreis enthalten: 129,99 € für den Neuwagen, 79,99 € für den Gebrauchtwagen und die Wiederzulassung.
| Ihr Fall | Amtsgebühr am Schalter | Amtsgebühr online | ZulassungOnline24 komplett |
|---|---|---|---|
| Neuwagen (Erstzulassung) | 30,00 €Nr. 221.1 | 12,80 €Nr. 221.1.1 | 129,99 € |
| Gebrauchtwagen, vorher abgemeldet | 30,00 €Nr. 221.1 | 12,80 €Nr. 221.1.1 | 79,99 € |
| Gebrauchtwagen, noch zugelassen, Kennzeichen bleibt (selber Bezirk) | 24,20 €Nr. 221.8 | 10,40 €Nr. 221.8.1 | 79,99 € |
| Eigenes Auto wieder anmelden, Kennzeichen reserviert (selber Bezirk) | 23,00 €Nr. 221.6 | 10,60 €Nr. 221.7 | 79,99 € |
Den niedrigeren Online-Satz zahlen Sie auch, wenn Sie selbst im Behördenportal beantragen — dafür brauchen Sie aber einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und PIN (Behördenportal im Vergleich). Bei ZulassungOnline24 genügt ein Foto des Ausweises; die Gebühr des Kraftfahrt-Bundesamts für die Großkundenschnittstelle (0,70 € je Antrag, GebOSt Nr. 129) ist im Preis enthalten.
Quelle: Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), geprüft am . Alle Posten erklärt: Was kostet die Kfz-Zulassung?
Auto anmelden online: Welche Unterlagen brauche ich?
Legen Sie diese Sachen bereit, bevor Sie starten — dann dauert die Eingabe rund 10 Minuten.
Für jedes Auto
- eVB-Nummer — ein 7-stelliger Code von Ihrer Kfz-Versicherung, kommt meist sofort per App oder E-Mail. Was ist eine eVB-Nummer? Noch keine? Versicherung vergleichen Anzeige
- Personalausweis oder Reisepass — ein Foto genügt, keine Online-Funktion nötig (warum das ohne eID geht)
- Ihre IBAN — für die Kfz-Steuer. Abbuchen darf nur der Zoll, wir buchen nichts ab.
Dazu bei einem gebrauchten Auto
- Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief — beim gekauften Auto vom Verkäufer
- Die versteckten Codes auf den Papieren — und wenn das Auto noch angemeldet ist, auf den Stempeln der Schilder. Freilegen erst, wenn wir Sie darum bitten.
- Bericht der letzten Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA o. Ä.), falls vorhanden
Dazu beim Neuwagen
- Fahrzeugbrief mit dem versteckten Code — bekommen Sie vom Händler
Unsere Dokumentenprüfung liest Ihre Unterlagen beim Upload und meldet fehlende Angaben sofort — nicht erst nach Tagen.
Was passiert nach dem Antrag?
Sofort losfahren
Bei dafür vorgesehenen automatisiert genehmigten Zulassungen ist nach § 31 FZV eine sofortige Inbetriebsetzung für längstens 14 Tage ab Abruf der Entscheidung möglich. Beachten Sie die vorgeschriebenen Kennzeichen und Ausdrucke sowie die Bedingungen des Bescheids. Eine Bestellung oder Einreichung allein erlaubt keine Fahrt.
Auto aus dem Ausland?
Ein Auto, das noch nie in Deutschland angemeldet war (Import), können wir online derzeit nicht anmelden. Der Antrag sagt Ihnen das, bevor Sie Daten eingeben oder bezahlen.
Kurz beantwortet
Kann ich mein Auto online ohne Ausweis-PIN anmelden?
Ja, über ZulassungOnline24 brauchen Sie keine Online-Ausweisfunktion und keine Ausweis-PIN. Ein Ausweisfoto und die vorgesehene digitale Bevollmächtigung bleiben nötig. So funktioniert die Anmeldung ohne Online-Ausweis.
Wie schnell ist mein Auto angemeldet?
Die Dateneingabe dauert etwa 10 Minuten. Eingereicht wird meist am selben Werktag; sobald die Behörde genehmigt, bekommen Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis per E-Mail und dürfen fahren.
Kann ich ein Wunschkennzeichen bekommen?
Ja. Reservieren Sie es vorher selbst auf der Internetseite Ihrer Zulassungsstelle — die Gebühr dafür zahlen Sie dort. Im Antrag tragen Sie das Kennzeichen und die PIN aus der Reservierung ein; bei uns kostet das nichts extra.
Woher bekomme ich die Kennzeichenschilder?
Sie können sie im Antrag bestellen: Ein Partnerbetrieb stellt sie her und schickt sie Ihnen — 20,00 € pro Schild plus Versand ab 6,90 €. Oder Sie kaufen sie selbst, zum Beispiel beim Schilderdienst an der Zulassungsstelle. Die Stempel für die Schilder kommen mit den Papieren per Post. Wie alles abläuft, steht unter So funktioniert’s.
Was kostet das Anmelden insgesamt?
Einen Gebrauchtwagen oder Ihr eigenes Auto wieder anzumelden kostet 79,99 €, einen Neuwagen 129,99 € — jeweils Gesamtpreis inklusive MwSt. und aller Behördengebühren. Neue Kennzeichenschilder sind nicht enthalten: 20,00 € pro Schild plus Versand. Weitere Kosten entstehen nicht. Welche Behördengebühren im Preis stecken, zeigt der Ratgeber Was kostet die KFZ-Zulassung?.
Was brauche ich, um mein Auto anzumelden?
Für jedes Auto: eVB-Nummer, Ausweis und IBAN für die Kfz-Steuer. Dazu bei einem gebrauchten Auto Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, beim Neuwagen den Fahrzeugbrief vom Händler. Autos aus dem Ausland können wir online derzeit nicht anmelden. Die ausführliche Liste steht in der Checkliste Auto anmelden: Was brauche ich?.
Geht das bei jeder Zulassungsstelle — auch in meiner Stadt?
Ja. Wir reichen bundesweit bei jeder deutschen Zulassungsbehörde ein — ob Berlin, München, Köln, Hamburg, Stuttgart, Frankfurt oder Wiesbaden, ob Großstadt oder Landkreis. Einen Termin bei der Zulassungsstelle brauchen Sie in keinem Fall.
Wie hoch ist die Amtsgebühr für die Anmeldung?
Online 12,80 € für eine Zulassung oder Wiederzulassung, am Schalter 30,00 € (GebOSt Nr. 221.1.1 und 221.1). Bei ZulassungOnline24 ist sie im Endpreis enthalten: 79,99 € für Gebrauchtwagen und Wiederzulassung, 129,99 € für Neuwagen.
Neuwagen online zulassen: Was brauche ich vom Händler?
Für die Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs benötigen Sie den Fahrzeugbrief mit Sicherheitscode sowie Ihre eVB-Nummer, den Ausweis und die Angaben für die Kfz-Steuer. Halten Sie auch die vom Händler übergebenen Fahrzeugunterlagen bereit. Unsere Unterlagen-Checkliste für Neuwagen und Gebrauchtwagen erklärt die Unterschiede.
Die Neuzulassung kostet 129,99 € inklusive aller Behördengebühren. Für einen bereits in Deutschland zugelassenen Gebrauchtwagen oder die Wiederzulassung Ihres eigenen Autos beträgt der Vorgangspreis 79,99 €. Kennzeichenschilder und Versand sind optional und werden vor der Bestellung ausgewiesen.
Ein Überblick zur Dauer trennt Ihre Dateneingabe von Prüfung, Behördenentscheidung und Versand. Import- und Reimportfahrzeuge können wir derzeit nicht online anmelden.
Kein Auto? Für Motorräder und Anhänger gilt derselbe Ablauf mit nur einem Kennzeichen hinten; ein Wohnmobil bekommt zwei Schilder und einen eigenen Steuertarif. Ein Fahrzeug aus dem Ausland ohne deutsche Papiere lässt sich dagegen nicht online anmelden — mehr dazu unter Import-Auto zulassen.
Das Auto steht bereit? Dann anmelden.
Die Eingabe dauert rund 10 Minuten — den Behördenteil übernehmen wir.
Stand: 12. September 2026
Auto anmelden auf einen Blick
Einen Gebrauchtwagen oder das eigene Auto wieder anzumelden kostet 79,99 €, einen Neuwagen 129,99 € — jeweils inklusive aller Behördengebühren. Neue Kennzeichenschilder kosten 20,00 € pro Schild extra. Für jedes Auto brauchen Sie eine eVB-Nummer der Versicherung, einen Ausweis und eine IBAN für die Kfz-Steuer; bei einem gebrauchten Auto zusätzlich Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, beim Neuwagen den Fahrzeugbrief mit dem versteckten Code.
„Ein Kraftfahrzeug und seine Anhänger dürfen von der das Fahrzeug führenden Person auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind."
— § 3 Absatz 1 Satz 1 FZV · Gesetzestext lesen