Aus dem Winterschlaf zurück auf die Straße — online.
Die Wiederzulassung meldet ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug erneut an — das Saisonfahrzeug im Frühjahr, den gekauften Gebrauchten, der abgemeldet in der Garage stand. Bis zu 7 Jahre nach der Abmeldung geht das ohne neue Vollabnahme.
- ✓ Mit oder ohne Halterwechsel
- ✓ Altes oder neues Kennzeichen
- ✓ Ohne Termin, ohne eID
Ihr Preis
Brutto. Der Antrag zeigt Ihnen die zutreffende amtliche Gebühr vor der Bezahlung.
Das prüfen wir vor der Einreichung
- Gültige HU — die Hauptuntersuchung darf nicht abgelaufen sein; sonst zuerst zur Prüfstelle
- eVB-Nummer für den neuen Versicherungsschutz (eVB-Ratgeber)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II mit Sicherheitscodes
- Abmeldebescheinigung bzw. Nachweis der Außerbetriebsetzung
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
Wichtig: Nach mehr als 7 Jahren Stilllegung gilt ein Fahrzeug als endgültig außer Betrieb — dann ist eine Begutachtung nach § 21 StVZO nötig. Ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, klären wir vor der Bezahlung.
Tipp: Fahren Sie jedes Jahr nur von Frühjahr bis Herbst? Dann spart ein Saisonkennzeichen das jährliche Ab- und Anmelden komplett — wir beraten Sie im Antrag.
Kurz beantwortet
Bekomme ich mein altes Kennzeichen zurück?
Wenn es bei der Abmeldung für Sie reserviert wurde, ja. Ist es inzwischen frei vergeben, wählen Sie ein neues Kennzeichen oder ein Wunschkennzeichen direkt im Antrag.
Ich habe das Auto abgemeldet gekauft — geht das online?
Ja, das ist die Wiederzulassung mit Halterwechsel (amtliche Gebühr 27,80 €, GebOSt 221.2). Sie brauchen zusätzlich die ZB Teil II und Ihre eigene eVB-Nummer.
Was, wenn die HU abgelaufen ist?
Dann muss das Fahrzeug zuerst zur Hauptuntersuchung. Zur Prüfstelle dürfen Sie mit abgemeldetem Fahrzeug nicht einfach fahren — nutzen Sie ein Kurzzeitkennzeichen (amtliche Gebühr 13,10 €, GebOSt 247) oder einen Anhänger.
Die Saison wartet nicht.
Wiederzulassung starten — meist noch am selben Werktag eingereicht.