Abgemeldetes Auto wieder anmelden: online, 79,99 € komplett.

Ein abgemeldetes Fahrzeug soll wieder fahren: Bei einem gekauften Gebrauchtwagen ist dies eine Wiederzulassung mit Halterwechsel, bei Ihrem eigenen Fahrzeug ohne Halterwechsel. Es gibt keine pauschale Zusage „bis sieben Jahre ohne Begutachtung“. Maßgeblich sind verfügbare Fahrzeugdaten, Genehmigungsnachweise und eine erforderliche gültige HU. § 16 Absatz 2 FZV regelt die Voraussetzungen.

  • Für gekaufte und eigene Autos
  • Neues oder reserviertes Kennzeichen
  • Ohne Termin, ohne eID

Was es kostet

Alle Behördengebühreninklusive
Mehrwertsteuerinklusive
Wieder anmelden gesamt79,99 €

Derselbe Endpreis für gekaufte und eigene Autos. Neue Kennzeichenschilder kosten extra: 20,00 € pro Schild plus Versand.

Unterlagen

Auto wieder anmelden: Welche Unterlagen brauche ich?

  • Gültige Hauptuntersuchung (TÜV) — sie darf nicht abgelaufen sein; sonst muss das Auto zuerst zur Prüfstelle
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung (eVB-Ratgeber)
  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief — beim gekauften Auto vom Verkäufer
  • Nachweis der Abmeldung (Abmeldebescheinigung)
  • Ihre IBAN für die Kfz-Steuer — abbuchen darf nur der Zoll

Eine lange Stilllegung allein bedeutet nicht automatisch eine neue Begutachtung nach § 21 StVZO. Entscheidend sind unter anderem vorhandene Fahrzeugdaten und Genehmigungsnachweise; eine zwischenzeitlich fällige HU muss nachgeholt werden. § 16 Absatz 2 FZV regelt die Voraussetzungen.

SAISON 04–10

Tipp: Fahren Sie jedes Jahr nur von Frühjahr bis Herbst? Dann spart ein Saisonkennzeichen das jährliche Ab- und Anmelden komplett.

Häufige Fragen zum Wieder-Anmelden

Kurz beantwortet

Was kostet es, mein Auto nach einer Stilllegung wieder anzumelden?

Bei ZulassungOnline24 79,99 € inklusive Mehrwertsteuer und aller Behördengebühren. Neue Schilder kosten bei Bestellung zusätzlich 20,00 € pro Schild plus Versand ab 6,90 €. Weitere Vorbereitung und Unterlagen erklärt der Ratgeber zur Wiederzulassung.

Bekomme ich mein altes Kennzeichen zurück?

Ja, wenn es bei der Abmeldung für Sie reserviert wurde. Sonst bekommen Sie das nächste freie Kennzeichen — oder ein Wunschkennzeichen, das Sie vorher selbst bei Ihrer Zulassungsstelle reserviert haben.

Ich habe das Auto abgemeldet gekauft — geht das online?

Ja. Amtlich heißt das Wiederzulassung mit Halterwechsel — bei uns zum selben Endpreis von 79,99 €, alle Behördengebühren inklusive. Sie brauchen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief vom Verkäufer und eine eVB-Nummer Ihrer eigenen Versicherung.

Was, wenn die HU abgelaufen ist?

Dann muss das Auto zuerst zur Hauptuntersuchung. Mit einem abgemeldeten Auto dürfen Sie nicht einfach zur Prüfstelle fahren — nehmen Sie ein Kurzzeitkennzeichen oder einen Anhänger.

Brauche ich einen Termin bei der Zulassungsstelle?

Bei dafür vorgesehenen automatisiert genehmigten Zulassungen ist nach § 31 FZV eine sofortige Inbetriebsetzung für längstens 14 Tage ab Abruf der Entscheidung möglich. Beachten Sie die vorgeschriebenen Kennzeichen und Ausdrucke sowie die Bedingungen des Bescheids. Eine Bestellung oder Einreichung allein erlaubt keine Fahrt.

Kann ich ein Wunschkennzeichen bekommen?

Ja. Reservieren Sie es vorher selbst auf der Internetseite Ihrer Zulassungsstelle — die Gebühr dafür zahlen Sie dort. Im Antrag tragen Sie das Kennzeichen und die PIN aus der Reservierung ein; bei uns kostet das nichts extra.

Das Auto soll wieder fahren? Jetzt anmelden.

Meist noch am selben Werktag eingereicht.

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Stand: 12. September 2026

Wie melde ich ein abgemeldetes Auto wieder an?

Ein abgemeldetes Auto wieder anzumelden kostet 79,99 € inklusive aller Behördengebühren — für ein gekauftes wie für das eigene Auto. Sie brauchen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, eine gültige Hauptuntersuchung, eine eVB-Nummer und eine IBAN für die Kfz-Steuer. War das Auto höchstens zwölf Monate abgemeldet und das Kennzeichen reserviert, bekommen Sie dieselbe Kombination zurück.

„[…] für eine Dauer von längstens zwölf Monaten, gerechnet ab dem Tag der Außerbetriebsetzung, reservieren lassen"

§ 16 Absatz 1 Satz 5 FZV · Gesetzestext lesen

Checkliste Abgemeldetes Auto wieder anmelden (Wiederzulassung): Zulassungsbescheinigung Teil I, Zulassungsbescheinigung Teil II, Gültige Hauptuntersuchung, eVB-Nummer der Versicherung
Abgemeldetes Auto wieder anmelden heißt im Amtsdeutsch Wiederzulassung. Ein abgemeldetes Fahrzeug kommt zurück in den Verkehr.

Inhalt aktualisiert: ·Inhaltlich verantwortlich: ZulassungOnline24