Auto abmelden: Checkliste, Unterlagen und Kosten

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Ein Auto abmelden heißt amtlich: das Fahrzeug außer Betrieb setzen — dafür brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I, beide Kennzeichen und 7,10 € Amtsgebühr nach GebOSt Nr. 224.1. Kfz-Steuer und Versicherung enden danach automatisch. Diese Checkliste führt Sie durch Unterlagen, Kosten und Ablauf.

Welche Unterlagen brauchen Sie für die Abmeldung?

Für die Außerbetriebsetzung brauchen Sie drei Dinge: die Zulassungsbescheinigung Teil I, die beiden Kennzeichenschilder und ein Ausweisdokument. Bei einer Verschrottung kommt der Verwertungsnachweis des zertifizierten Demontagebetriebs hinzu.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode.
  • Beide Kennzeichen — bei der Online-Abmeldung legen Sie die Sicherheitscodes unter den Stempelplaketten frei.
  • Personalausweis oder Reisepass des Halters.
  • Verwertungsnachweis, falls das Fahrzeug verschrottet wird.

Für die Online-Abmeldung fotografieren Sie die Zulassungsbescheinigung und die freigelegten Codes der Stempelplaketten. Die Kennzeichenschilder müssen Sie nicht einschicken — mit der Entwertung der Plaketten verlieren sie ihre Gültigkeit.

Sicherheitscodes nicht vorab freilegen

Rubbeln Sie die Codes auf Plaketten und Zulassungsbescheinigung erst frei, wenn der Abmeldevorgang tatsächlich startet. Ein freigelegter Code entwertet Plakette beziehungsweise Dokument unwiderruflich — das Fahrzeug darf damit nicht mehr gefahren werden.

Was kostet es, ein Auto abzumelden?

Die Außerbetriebsetzung kostet 7,10 € Amtsgebühr (GebOSt Nr. 224.1); mit Verwertungsnachweis sind es 16,90 € (Nr. 224.2). Über ZulassungOnline24 kommt eine Servicegebühr von 19,90 € hinzu, die Amtsgebühren werden 1:1 durchgereicht.

PostenKostenGrundlage
Außerbetriebsetzung7,10 €GebOSt Nr. 224.1
Außerbetriebsetzung mit Verwertungsnachweis16,90 €GebOSt Nr. 224.2
Servicegebühr ZulassungOnline24 (Abmeldung)19,90 €Preisliste, brutto

Damit kostet die Standard-Abmeldung über ZulassungOnline24 insgesamt 27,00 € (7,10 € + 19,90 €), mit Verwertungsnachweis 36,80 €. Je nach Zulassungsbehörde können geringe Abweichungen oder Auslagen dazukommen.

Einen Gesamtüberblick über alle Zulassungsgebühren mit GebOSt-Nummern gibt der Ratgeber Was kostet die KFZ-Zulassung?.

Was passiert mit Kfz-Steuer und Versicherung?

Mit der Abmeldung enden Kfz-Steuer und Haftpflichtversicherung automatisch — die Zulassungsbehörde informiert die Versicherung und die Zollverwaltung von sich aus. Sie müssen weder kündigen noch eine Meldung nachreichen.

Stichtag ist der Tag der Außerbetriebsetzung: Ab diesem Datum endet die Steuerpflicht für das Fahrzeug.

Zu viel gezahlte Kfz-Steuer erstattet die Zollverwaltung anteilig. Prüfen Sie trotzdem die Abrechnung Ihrer Versicherung, vor allem bei Kasko-Verträgen mit Sondervereinbarungen.

Planen Sie bereits ein Nachfolgefahrzeug, klären Sie den Versicherungsschutz am besten vor der Abmeldung. Für dessen Zulassung brauchen Sie ohnehin eine neue eVB-Nummer — die alte ist mit dem Vorgang verbraucht.

Wie melden Sie das Auto online ab?

Die Online-Abmeldung ist der älteste i-Kfz-Vorgang: Sie ist seit 2015 (Stufe 1) möglich und läuft heute vollautomatisiert — wie das System funktioniert, erklärt der Ratgeber Was ist i-Kfz?. Eine eVB-Nummer brauchen Sie für die Abmeldung nicht.

Bei ZulassungOnline24 geht es in vier Schritten: Vorgang online starten (rund 10 Minuten Dateneingabe), Fotos von Zulassungsbescheinigung und freigelegten Kennzeichencodes hochladen, digitale Vollmacht erteilen und bezahlen. Die Einreichung bei der Behörde übernimmt der Dienst, den Status erhalten Sie per E-Mail.

Was gilt bei Verschrottung oder Verkauf?

Bei einer Verschrottung verlangt die Behörde den Verwertungsnachweis eines zertifizierten Betriebs — nur so gilt das Fahrzeug als endgültig entsorgt und nicht bloß als stillgelegt. Bewahren Sie den Nachweis dauerhaft auf: Er belegt gegenüber Behörde und Versicherung die endgültige Entsorgung.

Beim Verkauf ist die Abmeldung nicht Pflicht, aber die sichere Variante: Melden Sie das Fahrzeug ab, bevor Sie es übergeben, haften Sie nicht für Verstöße des Käufers. Alternativ meldet der Käufer um — die Schritte dazu stehen im Ratgeber Auto ummelden.

Halten Sie im Kaufvertrag schriftlich fest, wer die Ab- oder Ummeldung übernimmt und bis zu welchem Datum. Abmelden darf der Halter selbst oder eine bevollmächtigte Person — die digitale Vollmacht bei ZulassungOnline24 deckt genau diesen Fall ab.

Wollen Sie das Fahrzeug später wieder anmelden?

Ein abgemeldetes Fahrzeug können Sie jederzeit wieder zulassen: ohne Halterwechsel für 16,90 € (GebOSt Nr. 222.3), mit Halterwechsel für 27,80 € (Nr. 221.2). Für die Wiederzulassung brauchen Sie dann eine neue eVB-Nummer und bei fälliger Hauptuntersuchung einen aktuellen HU-Nachweis.

Ihr bisheriges Kennzeichen können Sie bei der Abmeldung reservieren lassen, wenn Sie es behalten möchten. Den späteren Online-Vorgang übernimmt die Seite Wiederzulassung — mit derselben Servicegebühr von 69,90 € wie bei jeder Zulassung.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug jetzt außer Betrieb setzen möchten: Auf der Seite Auto abmelden starten Sie die Online-Abmeldung für 19,90 € Servicegebühr plus Amtsgebühr — ohne Termin, ohne Behördengang, mit Bestätigung per E-Mail.